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  1. Flächen müssen von oben mit Maschinen zu erreichen sein.
  2. Oberhalb der Flächen müssen ausreichende Ankerpunkte vorhanden sein.
    (z. B. Fichten mit BHD >35)
  3. Die Aushaltung der Sortimente sollte auf 3-4 beschränkt sein.
  4. Die Länge der Sortimente darf min. 3m und max. 5m sein.
  5. Stammholzsortimente sind im Steilhang nicht möglich.
  6. Die Gassen müssen hangfallend und gerade verlaufen.
  7. Hanglänge max. 400m
  8. Gassenabstand zwischen 20 und 30m.
    (Bei 40m-Gassen sind die Rückeschäden durch das Aufarbeiten des zugefällten Holzes erheblich.)
  9. Durchschnittliche Hangneigung bei Fichtenbestand 65%, bei Laubholzbestand 55%.